Algemeine Geschäftsbedingungen

R&B Lamm liefert Ihnen digitale Druckdaten von Bildmaterial für die lizenzpflichtige Verwendung. Die Preise für die Nutzung des überlassenen Bildmaterials richten sich nach Abbildungsgröße, Auflage und Verbreitungsgebiet. Die jeweils gültige Preisliste ist unter http://www.lamm.at/ abrufbar.

Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Für die Feindatenübertragung werden Scangebühren verrechnet, die keine Veröffentlichungsrechte einschließen. Die Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung übertragen. Das bestellte Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur.

Bei Erhalt von Originaldias bitten wir Sie, sofort nach Empfang der Sendung die Anzahl bzw. Nummern der Bilder zu kontrollieren, da spätere Reklamationen nicht akzeptiert werden, weiters so schnell wie möglich eine vorläufige Auswahl zu treffen und die nicht benötigten Bilder binnen 14 Tagen zu retournieren. Innerhalb dieser Rückgabefrist wird keine Miete behoben. Für nicht verwendete, verspätet zurückgegebene Bilder wird Blockierungsgebühr von Euro 0,50 pro Dia und Tag verrechnet. Weiters wird pro Bestellung eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 30,- verrechnet. Der Besteller haftet für das überlassene Bildmaterial bis zur unversehrten Rückgabe an die Agentur; Kosten und Risiko für die Rückgabe sind von ihm zu tragen. Die Fotos sind sorgfältig aufzubewahren und sicher verpackt zu expedieren, Farbdias versichert und per Einschreiben. Schadenersatz wird pauschaliert gefordert, doch bleiben darüber hinausgehende Forderungen vorbehalten. Die Pauschale im Falle von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eines Bildes (Kratzer am Bildrand gelten als Beschädigung) beträgt mindestens Euro 500,- pro Bild. Mit der Bezahlung von Schadenersatz erwirbt der Besteller kein Eigentum und keine Veröffentlichungsrechte.

Mit dem Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des ursprünglichen Bestellers bzw. Rechnungsempfängers wird nur dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung entsprochen. Der ursprüngliche Rechnungsempfänger wird dadurch im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten. Auch für die Lieferung ins Ausland gilt österreichisches Recht. Nach der Beendigung der Reproduktionsarbeiten ist unaufgefordert und kostenlos ein vollständiges Belegexemplar zu liefern. Ist nichts anderes vereinbart, erwirbt der Besteller das einmalige Veröffentlichungsrecht an den ausgewählten Bildern. Bei Neuauflagen, Wiederholungsnutzung oder Lizenzausgaben desselben Objekts wird Rabatt auf der Basis der jeweils gültigen Preisliste gewährt.

Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der Besteller ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Vorlage eines Belegexemplars. Wird ein Bild entgegen der ursprünglichen Bestellung schlussendlich nicht verwendet, ist dies spätestens zum ursprünglich geplanten Erscheinungstermin bekannt zu geben, widrigenfalls das vereinbarte Honorar berechnet wird.

Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung. Die Nutzungshonorare verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, immer nur für das einmalige, nichtexklusive Nutzungsrecht.

Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Urheber- bzw. Agenturvermerk wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Bei nicht vereinbarter Unterlassung des Vermerks wird ein Zuschlag in der Höhe von 100 % verlangt.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des gelieferten Bildmaterials entstehen. Bei Veröffentlichung von Bildern von Kunstwerken ist vom Eigentümer die Genehmigung einzuholen; bei Veröffentlichung von Bildern von Personen ist das Einvernehmen mit der abgebildeten Person vom Besteller herzustellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter Umständen auch Bilder von Gebäuden nur nach Rücksprache mit dem Eigentümer verwendet werden dürfen; hier können separate Rücksprachen nötig und Lizenzzahlungen fällig werden (zB Wien, Schloss Schönbrunn). Der Verwender trägt die Verantwortung bei Veränderungen des eventuell mitgelieferten Textes. Zustimmung zu tendenzfremder Verwendung oder zu textlichen Unterstellungen bedarf immer der Schriftform. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Besteller ist allein dieser etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das jeweils zuständige Gericht in Wien.

Unsere UST-ID: ATU XXXXXXXX


Das E-Commerce-Gesetz zwingt uns weiters darauf hinzuweisen, dass wir Zwangsmitglied bei der

Landesinnung Wien der Fotografen Sektion Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung

sind, die uns immer wieder eindrucksvoll bestätigt, dass Österreich ein verkrusteter Kammernstaat ist, in dem es sich Funktionäre finanziert durch Pflichtbeiträge leisten können, Entscheidungen zum Schaden ihrer Mitglieder zu treffen. So führte zB die Fotografeninnung Niederösterreich jahrelang selbst eine Bildagentur, damit finanzierten sich die Bildagenturen mit Zwangsbeiträgen ihre eigene Konkurrenz - Diesbezügliche Briefe wurden seitens der Kammer herablassend und erst nach jeweils monatelanger Wartezeit beantwortet.